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Pflegegeld schnell und richtig berechnen |
(K)ein Buch mit sieben Siegeln
Nehmen Pflegebedürftige Sachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhalten sie ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. (§ 38 SGB XI).
Ab 01. Januar 2013 tritt das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten höhere Leistungen. Da in den Pflegestufen 0 bis II höheres Pflegegeld bzw. höhere Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen, erfolgt hier die Berechnung des verbleibenden Pflegegeldes differenziert.
Hierfür haben wir, um Ihnen die Berechnung des Pflegegeldes - auch mit eingeschränkter Alltagskompetenz - zu erleichtern, unseren Rechner für Sie weiterentwickelt.

Diese umständlichen Berechnungen sind dank dem Pflegegeldrechner heute und in der Zukunft nicht mehr notwendig.
Wir haben für Sie den Pflegegeldrechner entwickelt, um Pflegebedürftigen, Angehörigen und allen die im Berufsalltag mit Kombinationsleistungen konfrontiert sind, die Berechnung des verbleibenden Pflegegeldes zu erleichtern.

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